Stiftung LIBERTAS PER VERITATEM

 

Satzung (Auszug)

 

vom Regierungspräsidium Freiburg am 18.07.1994 (Änderungen am 12.11.1999 und 11.12.2012) genehmigt

 

 

§ 1

 

    Name, Sitz, Rechtsform

 

 Die Stiftung führt den Namen

 

„Libertas per Veritatem“.

 

 

Sie ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Freiburg.

 

§ 2

 

Stiftungszweck

 

(1)  Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

 

(2)  Zweck der Stiftung ist die Förderung von Kunst und Kultur durch die Auseinandersetzung mit dem Gesamtwerk von Hortense von Gelmini, das sich unter anderem auf die Gebiete Philosophie, Theologie, Dichtung, Musik und Malerei erstreckt. Die Stiftung soll es der Öffentlichkeit ermöglichen, über dieses exemplarische Werk Zugang zu den christlichen Grundwerten zu finden.

 

(3)  Der Stiftungszweck wird unter anderem verwirklicht durch öffentliche

 

-      Ausstellungen der Werke Hortense von Gelminis,

 

-      Lesungen bzw. Aufführungen der Werke Hortense von Gelminis

 

-      Vortragsveranstaltungen mit Bezug zu dem Werke Hortense von Gelminis

 

           Die Stiftung kann hierzu eine Sammlung der Werke Hortense von   

           Gelminis anlegen.

 

           Sie soll diese Werke erfassen, konservieren, dokumentieren und   

           über  Medien verbreiten.

 

(4)  Die Stiftung ist selbstlos tätig, sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

 

(5)  Die Mittel der Stiftung dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Stiftung fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

 

(6)  Über die Vergabe von Stiftungsmitteln entscheidet der Vorstand. Ein Rechtsanspruch auf die Zuwendung von Stiftungsmitteln besteht nicht.